ErwGr. 272

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die nationalen Regulierungsbehörden sollten zudem in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden die von den Betreibern anzuwendenden Messmethoden vorgeben, damit sich die Vergleichbarkeit der bereitgestellten Daten verbessert. Um eine bessere Vergleichbarkeit in der gesamten Union zu erreichen und die Befolgungskosten zu verringern, sollte das GEREK Leitlinien über relevante Parameter für die Dienstqualität annehmen, die die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden weitestmöglich berücksichtigen sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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