DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden bzw. gegebenenfalls die anderen zuständigen Behörden in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden sollten befugt sein, die Dienstqualität zu überwachen und systematisch Informationen über die Qualität der Dienste zu sammeln, die von den Anbietern von Internetzugangsdiensten und öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten bereitgestellt werden, soweit diese in der Lage sind, ein Mindestmaß an Dienstqualität anzubieten, weil sie entweder zumindest einige Komponenten des Netzes kontrollieren oder eine entsprechende Leistungsvereinbarung geschlossen haben, und zwar auch Informationen über die Qualität in Bezug auf die Bereitstellung von Diensten für Endnutzer mit Behinderungen. Diese Informationen sollten auf der Grundlage von Kriterien, die eine Vergleichbarkeit zwischen Diensteanbietern und Mitgliedstaaten gewährleisten, gesammelt werden. Anbieter solcher elektronischer Kommunikationsdienste, die in einem wettbewerblichen Umfeld tätig sind, dürften der wirtschaftlichen Vorteile wegen angemessene und aktuelle Informationen über ihre Dienste öffentlich zugänglich machen. Die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden bzw. gegebenenfalls die anderen zuständigen Behörden in Abstimmung mit den nationalen Regulierungsbehörden sollten dennoch in der Lage sein, die Veröffentlichung solcher Informationen vorzuschreiben, wo solche Informationen der Öffentlichkeit nachweislich nicht zur Verfügung stehen. Hängt die Qualität der öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdienste von externen Faktoren wie etwa der Kontrolle über die Signalübertragung oder der Netzwerkkonnektivität ab, sollten die nationalen Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den anderen zuständigen Behörden von den Anbietern dieser Dienste verlangen können, dass sie ihre Nutzer entsprechend informieren.
Kann ich ErwGr. 271 DIR_2018_1972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.