ErwGr. 13

DIR_2018_2001 · zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Die Kommission sollte bei der Zuweisung von Mitteln den Schwerpunkt darauf legen, dass die Kapitalkosten von Projekten im Bereich erneuerbare Energie verringert werden, weil sie einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Projekte haben, und dass grundlegende Infrastrukturen, die eine verstärkte technisch machbare und rentable Nutzung von erneuerbarer Energie ermöglichen, etwa Übertragungs- und Verteilernetzinfrastrukturen, intelligente Netze und Verbindungsleitungen, geschaffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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