ErwGr. 16

DIR_2018_2001 · zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen oder „erneuerbare Elektrizität“ haben sich als ein wirksames Instrument zur Förderung ihres Einsatzes erwiesen. Wenn Mitgliedstaaten beschließen, Förderregelungen einzuführen, sollte die Förderung in einer für die Strommärkte möglichst wenig wettbewerbsverzerrenden Form erfolgen. Deshalb vergibt eine zunehmende Zahl von Mitgliedstaaten die Förderung in einer Form, bei der die Förderung zusätzlich zu Markteinnahmen gewährt wird, und führt marktbasierte Systeme zur Ermittlung des Förderbedarfs ein. In Verbindung mit Maßnahmen zur Vorbereitung des Marktes auf einen steigenden Anteil erneuerbarer Energie tragen solche Förderungen entscheidend dazu bei, dass erneuerbare Elektrizität — unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Fähigkeiten kleiner und großer Produzenten, auf Marktsignale zu reagieren — stärker in den Markt integriert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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