Art. 1

DIR_2018_217 · zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Anhang I Abschnitt I.1 der Richtlinie 2008/68/EG erhält folgende Fassung:
„I.1 ADR Die Anlagen A und B des ADR in der ab dem 3. Januar 2018 geltenden Fassung, wobei das Wort ‚Vertragspartei‘ gegebenenfalls durch das Wort ‚Mitgliedstaat‘ ersetzt wird.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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