ErwGr. 2

DIR_2018_217 · zur Änderung der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland durch Anpassung des Anhangs I Abschnitt I.1 an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Gemäß Artikel 14 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sind die Bestimmungen dieses internationalen Übereinkommens regelmäßig zu aktualisieren. Die letzte geänderte Fassung des internationalen Übereinkommens soll ab dem 3. Januar 2018 gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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