ErwGr. 2

DIR_2018_410 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814

Auf seiner Tagung vom Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der Union bis 2030 gemessen am Stand von 1990 insgesamt um mindestens 40 % zu reduzieren. Alle Wirtschaftssektoren sollten zur Verwirklichung dieses Reduktionsziels beitragen, das am kosteneffizientesten verwirklicht werden muss, indem über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU-EHS) bis 2030 eine Emissionsreduktion von 43 % gegenüber 2005 erreicht wird. Dies wurde in der beabsichtigten national festgelegten Reduktionsverpflichtung der Union und ihrer Mitgliedstaaten bekräftigt, die dem Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) am 6. März 2015 übermittelt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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