ErwGr. 3

DIR_2018_410 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814

Das Übereinkommen von Paris wurde am 12. Dezember 2015 im Rahmen des UNFCCC angenommen (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) und trat am 4. November 2016 in Kraft. Seine Vertragsparteien haben vereinbart, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Sie haben ferner vereinbart, in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme der Durchführung des Übereinkommens von Paris vorzunehmen, um die gemeinsamen Fortschritte bei der Verwirklichung des Zwecks des Übereinkommens von Paris und seiner langfristigen Ziele zu bewerten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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