ErwGr. 27

DIR_2018_410 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO2-Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814

Um die Übertragung von Befugnissen auf die Kommission auf ein Minimum zu begrenzen, sollten die bestehenden Befugnisse zum Erlass von Rechtsakten in Bezug auf die folgenden Bereiche widerrufen werden: Verwaltung der Sonderreserve in Artikel 3f Absatz 9 der Richtlinie 2003/87/EG, genauere Festlegung der Mengen austauschbarer internationaler Gutschriften in Artikel 11a Absatz 8 jener Richtlinie, Zuweisung von Mengen austauschbarer internationaler Gutschriften und Erlass weiterer Vorschriften zur Regelung dessen, was ausgetauscht werden kann, in Artikel 11a Absatz 9 jener Richtlinie, und weitere Regeln für Doppelerfassungen in Artikel 11b Absatz 7 jener Richtlinie. Auf der Grundlage dieser Bestimmungen erlassene Rechtsakte bleiben weiterhin gültig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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