ErwGr. 9

DIR_2018_843 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU

Die Anonymität virtueller Währungen ermöglicht ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle Zwecke. Durch die Erfassung von Dienstleistungsanbietern, die den Umtausch zwischen virtuellen Währungen und Fiatgeld anbieten, und von Anbietern von elektronischen Geldbörsen wird das Problem der Anonymität bei Transaktionen mit virtuellen Währungen allerdings nur teilweise angegangen, da ein Großteil dieser Transaktionen weiterhin anonym erfolgen wird, weil die Nutzer solche Transaktionen auch ohne solche Anbieter durchführen können. Zur Bekämpfung der Risiken im Zusammenhang mit der Anonymität sollten die nationalen zentralen Meldestellen die Möglichkeit haben, Informationen einzuholen, die es ihnen ermöglichen, der Identität des Eigentümers von virtuellem Geld virtuelle Währungsadressen zuzuordnen. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit, den Nutzern zu erlauben, gegenüber den benannten Behörden eine Selbsterklärung auf freiwilliger Basis abzugeben, weiter ausgelotet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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