ErwGr. 41

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

In der Empfehlung (EU) 2016/1318 der Kommission (10) zu Niedrigstenergiegebäuden wurde beschrieben, wie durch die Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU gleichzeitig der Umbau des Gebäudebestands und der Übergang zu einer nachhaltigeren Energieversorgung, die auch die EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung unterstützt, sichergestellt werden könnte. Zur Gewährleistung einer angemessenen Umsetzung sollte der allgemeine Rahmen für die Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aktualisiert und die verbesserte Energieeffizienz der Gebäudehülle unterstützt werden, wobei die Arbeiten des CEN im Rahmen des Normungsauftrags M/480 der Kommission herangezogen werden sollten. Ergänzend dazu können die Mitgliedstaaten zusätzliche numerische Indikatoren bereitstellen, zum Beispiel für den Gesamtenergieverbrauch oder die Treibhausgasemissionen des gesamten Gebäudes.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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