ErwGr. 39

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

Die Umsetzung von Systemen regelmäßiger Inspektion für Heizungs- und Klimaanlagen gemäß der Richtlinie 2010/31/EU war mit einem beträchtlichen administrativen und finanziellen Aufwand der Mitgliedstaaten und des Privatsektors verbunden, einschließlich der Ausbildung und Zulassung von Fachpersonal, Qualitätssicherung und -kontrolle sowie der Kosten der Inspektionen. Mitgliedstaaten, welche die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung regelmäßiger Inspektionen erlassen und wirksame Inspektionssysteme umgesetzt haben, halten es möglicherweise für angemessen, die genannten Systeme weiter zu betreiben, auch bei kleineren Heizungs- und Klimaanlagen. In diesen Fällen sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein, diese strengeren Anforderungen der Kommission zu notifizieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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