ErwGr. 1

DIR_2018_850 · zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

Die Abfallbewirtschaftung in der Union sollte verbessert werden mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen, zu erhalten und ihre Qualität zu verbessern, die menschliche Gesundheit zu schützen, eine umsichtige, effiziente und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen zu gewährleisten, die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft zu fördern, die Energieeffizienz zu verbessern und die Abhängigkeit der Union von Ressourceneinfuhren zu verringern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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