ErwGr. 2

DIR_2018_850 · zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien

Die Zielvorgaben der Richtlinie 1999/31/EG des Rates (4) für die Einschränkung der Deponieablagerung sollten gestärkt werden, um die Bemühungen der Union zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft besser widerzuspiegeln und die Durchführung der Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008 zu „Die Rohstoff-Initiative — Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ voranzutreiben, indem die Ablagerung von Abfällen auf Deponien für ungefährliche Abfälle schrittweise auf ein Minimum verringert wird. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass diese Verringerung Bestandteil einer Gesamtstrategie ist, die eine sinnvolle Anwendung der Abfallhierarchie gewährleistet, einen Übergang hin zu Vermeidung, einschließlich Wiederverwendung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling fördert und eine Verlagerung von einer Ablagerung auf Deponien hin zu einer verstärkten Abfallverbrennung verhindert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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