ErwGr. 2

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Indem die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert und dafür gesorgt wird, dass Abfälle als Ressourcen geschätzt werden, kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die Abhängigkeit der Union von Ressourceneinfuhren sinkt und der Übergang zu einer nachhaltigeren Materialwirtschaft und zum Modell einer Kreislaufwirtschaft ermöglicht wird. Durch diesen Übergang sollte zu dem in der Strategie Europa 2020 als Zielsetzung festgelegten intelligenten, nachhaltigen und inklusiven Wachstum beigetragen werden, und der Wirtschaft und Interessenträgern vor Ort sollten wichtige Chancen eröffnet werden, während gleichzeitig zu mehr Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und der Energie-, Klima-, Landwirtschafts-, Industrie- und Forschungspolitik beigetragen wird sowie die Umwelt von geringeren Treibhausgasemissionen profitiert und Vorteile für die Wirtschaft entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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