ErwGr. 5

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Viele Mitgliedstaaten haben die notwendige Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur noch nicht vollständig aufgebaut. Daher ist es wichtig, eindeutige langfristige politische Ziele festzulegen, um Maßnahmen und Investitionen zu kanalisieren, indem insbesondere vermieden wird, dass strukturelle Überkapazitäten für die Behandlung von Restabfällen entstehen und recycelbare Materialien auf den unteren Ebenen der Abfallhierarchie verloren gehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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