ErwGr. 23

DIR_2018_852 · zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die alle drei Jahre von den Mitgliedstaaten erstellten Durchführungsberichte haben sich als Instrument zur Überprüfung der Einhaltung oder zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Vorschriften nicht bewährt und verursachen einen unnötigen Verwaltungsaufwand. Daher empfiehlt es sich, die Vorschriften, die den Mitgliedstaaten die Vorlage dieser Berichte zur Auflage machen, aufzuheben. Stattdessen sollten für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften ausschließlich jene Daten zugrunde gelegt werden, die die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich übermitteln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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