ErwGr. 20

DIR_2018_852 · zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Da die Verpackungsmenge und die Verpackungsart in der Regel nicht vom Verbraucher, sondern vom Hersteller bestimmt wird, sollte ein Regime der erweiterten Herstellerverantwortung eingerichtet werden. Wirksame Regime der erweiterten Herstellerverantwortung können sich günstig auf die Umwelt auswirken, indem weniger Verpackungsabfälle entstehen und diese vermehrt getrennt gesammelt und recycelt werden. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es bereits Regime der erweiterten Herstellerverantwortung, doch es bestehen große Unterschiede in Bezug auf ihre Struktur, ihre Effizienz und den Umfang der Herstellerverantwortung. Die Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung gemäß der Richtlinie 2008/98/EG sollten daher auf Regime der erweiterten Herstellerverantwortung für Hersteller von Verpackungen Anwendung finden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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