DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Eines der Hauptziele der Errichtung des Binnenmarkts ist die Schaffung von Bedingungen zur Förderung der Entwicklung unionsweiter Dienstleistungen. Bibliotheken (einschließlich Hochschulbibliotheken), Museen und Archive sind im Besitz sehr umfangreicher, wertvoller Informationsbestände des öffentlichen Sektors, zumal sich der Umfang an gemeinfreiem Material durch Digitalisierungsprojekte inzwischen vervielfacht hat. Diese Sammlungen des kulturellen Erbes und die zugehörigen Metadaten fungieren als mögliches Ausgangsmaterial für auf digitalen Inhalten beruhende Produkte und Dienstleistungen und bergen vielfältige Möglichkeiten für die innovative Weiterverwendung, beispielsweise in den Bereichen Lernen und Tourismus. Andere kulturelle Einrichtungen (beispielsweise Orchester, Opern, Ballette und Theater), einschließlich der zu diesen Einrichtungen gehörenden Archive, sollten auch weiterhin außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie verbleiben, zumal es sich in diesen besonderen Fällen um darstellende Künste handelt und zumal fast ihr gesamtes Material geistiges Eigentum Dritter ist.
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