ErwGr. 63

DIR_2019_1024 · über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

Es ist notwendig, dass die Mitgliedstaaten das Ausmaß der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die Bedingungen, unter denen diese zugänglich gemacht werden, und die Rechtsbehelfspraxis überwachen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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