ErwGr. 12

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um die Online-Verfahren für Gesellschaften zu vereinfachen, sollten die Register der Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Gebührenregelungen für die in dieser Richtlinie geregelten Online-Verfahren transparent sind und diskriminierungsfrei angewendet werden. Das Erfordernis der Transparenz der Gebührenregelungen sollte jedoch die Vertragsfreiheit, falls gegeben, zwischen den Antragstellern und den Personen, die sie im Zuge der Online-Verfahren unterstützen, unberührt lassen, einschließlich der Freiheit, einen angemessenen Preis für entsprechende Leistungen auszuhandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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