ErwGr. 25

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Sonstige Formalitäten ohne gesellschaftsrechtlichen Bezug, die eine Gesellschaft erfüllen muss, um ihre Tätigkeit im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften aufzunehmen, sollten von den in dieser Richtlinie vorgesehenen, mit der Online-Gründung von Gesellschaften oder der Online-Eintragung von Zweigniederlassungen verbundenen Verpflichtungen unberührt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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