ErwGr. 22

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Die Mitgliedstaaten sollten ihren zuständigen Behörden, Personen oder Stellen auch gestatten können, durch ergänzende elektronische Kontrollen der Identität, der Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ob alle für die Gründung von Gesellschaften erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Solche Kontrollen könnten unter anderem Videokonferenzen oder sonstige Online-Mittel umfassen, die eine audiovisuelle Echtzeitverbindung ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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