ErwGr. 20

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um gegen Betrug und Unternehmensidentitätsdiebstahl vorzugehen und um Garantien für die Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit der in den nationalen Registern enthaltenen Urkunden und Informationen bereitzustellen, sollten die Bestimmungen über die Online-Verfahren gemäß dieser Richtlinie auch Kontrollen der Identität sowie der Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Personen, die eine Gesellschaft gründen oder Zweigniederlassung eintragen oder Urkunden und Informationen einreichen wollen, enthalten. Diese Überprüfungen könnten ein Teil der in einigen Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Legalitätskontrolle sein. Es sollte den Mitgliedstaten überlassen bleiben, die Vorschriften über die Mittel und Methoden für die Durchführung dieser Kontrollen zu entwickeln und anzunehmen. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, in allen Phasen des Online-Verfahrens die Beteiligung von Notaren oder Rechtsanwälten vorzuschreiben. Dies sollte jedoch nicht verhindern, dass das Verfahren vollständig online durchgeführt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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