ErwGr. 17

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um die rechtzeitige Online-Gründung einer Gesellschaft oder Online-Eintragung einer Zweigniederlassung zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten diese Gründung oder Eintragung nicht an die Bedingung des Erhalts einer Lizenz oder Genehmigung knüpfen, bevor die Gründung oder Eintragung abgeschlossen werden kann, es sei denn, dies ist nach nationalem Recht vorgesehen, um eine angemessene Kontrolle bestimmter Tätigkeiten sicherzustellen. Nach der Gründung oder Eintragung sollte das nationale Recht maßgeblich dafür sein, in welchen Fällen Gesellschaften oder Zweigniederlassung bestimmte Tätigkeiten nicht ohne die vorherige Erlangung einer Lizenz oder Genehmigung ausüben dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 17 DIR_2019_1151 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 17 DIR_2019_1151 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.