ErwGr. 21

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Wenn dies aufgrund des öffentlichen Interesses an der Verhinderung des Identitätsmissbrauchs oder der Identitätsänderung oder an der Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die Befugnis der Antragsteller, eine Gesellschaft zu vertreten, gerechtfertigt ist, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, Maßnahmen nach nationalem Recht zu ergreifen, was die physische Anwesenheit des Antragsstellers bei Behörden oder Personen oder Stellen, die nach nationalem Recht mit der Bearbeitung von Aspekten der Online-Verfahren betraut sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Gesellschaft gegründet oder eine Zweigniederlassung eingetragen werden soll, erfordern könnte. Diese physische Anwesenheit sollte jedoch nicht systematisch, sondern nur im Einzelfall vorgeschrieben werden, wenn Anhaltspunkte für einen Verdacht auf Identitätsfälschung oder auf Verstöße gegen die Vorschriften über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit und die Befugnis von Antragstellern, eine Gesellschaft zu vertreten, vorliegen. Ein solcher Verdacht sollte auf Informationen beruhen, die den Behörden oder Personen oder Stellen, die nach nationalem Recht mit den entsprechenden Kontrollen betraut sind, vorliegen. Ist die physische Anwesenheit erforderlich, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle sonstigen Schritte des Verfahrens online abgeschlossen werden können. Das Konzept der Rechts- und Geschäftsfähigkeit sollte so verstanden werden, dass es die Handlungsfähigkeit einschließt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 DIR_2019_1151 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 DIR_2019_1151 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.