ErwGr. 29

DIR_2019_1151 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht

Um zu gewährleisten, dass kohärente und aktuelle Informationen über Gesellschaften in der Union zur Verfügung stehen, und die Transparenz weiter zu erhöhen, sollte es möglich sein, mithilfe der Vernetzung der Register Informationen über Gesellschaften aller Rechtsformen auszutauschen, die gemäß nationalem Recht in den Registern der Mitgliedstaaten eingetragen sind. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, elektronische Kopien der Urkunden und Informationen zu Gesellschaften mit sonstigen Rechtsformen zu erstellen, die über dieses System der Registervernetzung ebenfalls zur Verfügung stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 29 DIR_2019_1151 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 29 DIR_2019_1151 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.