ErwGr. 16

DIR_2019_1153 · zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates

Diese Richtlinie sollte auch einen klar definierten Rechtsrahmen vorgeben, der es den zentralen Meldestellen ermöglicht, von den benannten zuständigen Behörden in ihrem Mitgliedstaat gespeicherte einschlägige Informationen anzufordern, damit sie Geldwäsche, damit zusammenhängende Vortaten und Terrorismusfinanzierung wirksam verhüten, aufdecken und bekämpfen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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