DIR_2019_1161 · zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Auch Fahrzeuge ohne Auspuffemissionen haben aufgrund der Emissionen, die sich aus der Kraftstoffversorgungskette von der Extraktion bis zum Tank ergeben, sowie aufgrund des Verfahrens zur Herstellung der Bestandteile und des Ausmaßes der Wiederverwertbarkeit einen ökologischen Fußabdruck. Damit Batterien den Nachhaltigkeitszielen entsprechen, sollten sie innerhalb und außerhalb der Union mit minimalen Auswirkungen auf die Umwelt produziert werden, insbesondere was die Förderung von Rohstoffen angeht, die bei der Herstellung der Batterien verwendet werden. Die Förderung von Technologien, mit denen diese Herausforderung angegangen wird, wie nachhaltige und recycelbare Batterien, kann durch Initiativen wie die „EU Battery Alliance“ und den Batterie-Aktionsplan der EU sowie im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (12) zur allgemeinen Nachhaltigkeit dieser Fahrzeuge beitragen. Es sollte für den Zeitraum nach 2030 in Erwägung gezogen werden, die CO2-Emissionen von Fahrzeugen über den gesamten Lebenszyklus und die CO2-Emissionen von der Quelle bis zum Rad widerzuspiegeln, wobei den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts für ihre Ermittlung zu diesem Zeitpunkt Rechnung getragen werden sollte.
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