ErwGr. 21

DIR_2019_1161 · zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

In seiner Empfehlung vom 4. April 2017 an den Rat und die Kommission im Anschluss an die Untersuchung zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (13) hat das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten aufgefordert, im Wege der Anschaffung von emissionsfreien und extrem emissionsarmen Fahrzeugen durch die öffentlichen Behörden – entweder für ihren eigenen Bestand oder für öffentliche oder halböffentliche Car-Sharing-Programme und um Neuzulassungen von CO2 ausstoßenden Fahrzeugen bis 2035 nach und nach auf null zurückzufahren – den Umweltschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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