ErwGr. 11

DIR_2019_1833 · zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen

In einer späteren, am 31. Mai 2018 angenommenen „Stellungnahme zur technischen Aktualisierung der Anhänge der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe (2000/54/EG)“ (7) empfiehlt der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eine spezifische Aktualisierung der Anhänge I, III und V und VI, wobei den jüngsten technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in diesem Bereich Rechnung getragen werden sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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