ErwGr. 52

DIR_2019_2121 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen

Um andere als die aus der Mitbestimmung folgenden Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten, bleiben die Richtlinien 98/59/EG, 2001/23/EG, 2002/14/EG und 2009/38/EG von der vorliegenden Richtlinie unberührt. Angelegenheiten, die nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen, wie z. B. Steuern oder soziale Sicherheit, unterliegen weiterhin nationalem Recht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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