ErwGr. 34

DIR_2019_2162 · über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU

Um potenzielle Verstöße gegen die Anforderungen in Bezug auf die Emission und den Vertrieb gedeckter Schuldverschreibungen aufdecken zu können, sollten die für die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen zuständigen Behörden, über die notwendigen Ermittlungsbefugnisse und über wirksame Mechanismen zur Förderung der Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße verfügen. Diese Mechanismen sollten die Rechte auf Verteidigung von Personen oder Unternehmen, die durch die Ausübung der genannten Befugnisse und Verfahren betroffen sind, nicht berühren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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