ErwGr. 10

DIR_2019_2177 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Nach Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) kommt der mit jener Verordnung geschaffenen Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäischen Bankenaufsichtsbehörde) (EBA) eine neue Rolle bei der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu, und die Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) muss daher entsprechend geändert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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