ErwGr. 8

DIR_2019_2177 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Die EIOPA sollte Plattformen für die Zusammenarbeit einrichten und koordinieren, wenn die grenzüberschreitenden Versicherungstätigkeiten in Bezug auf den Markt des Aufnahmemitgliedstaats bedeutend sind und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden des Herkunftsmitgliedstaats und des Aufnahmemitgliedstaats erfordern, insbesondere, wenn ein Versicherer Gefahr laufen könnte, zum Nachteil von Versicherungsnehmern und Dritten in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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