Art. 14 – Zusätzliche Aspekte des EETS

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

(1)Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit sichergestellt ist, dass die Interaktion der EETS-Nutzer mit den Mauterhebern im Rahmen des EETS auf die Rechnungstellung gemäß Artikel 6 Absatz 4 und gegebenenfalls die Durchsetzungsverfahren beschränkt ist. Die Interaktion zwischen EETS-Nutzern und EETS-Anbietern oder ihren Bordgeräten kann EETS-anbieterspezifisch sein, ohne die Interoperabilität des EETS zu beeinträchtigen.
(2)Die Mitgliedstaaten können die Mautdiensteanbieter einschließlich der EETS-Anbieter auffordern, auf Anfrage der Behörden der Mitgliedstaaten die Verkehrsdaten ihrer Kunden bereitzustellen, wobei die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten sind. Diese Daten dürfen von den Mitgliedstaaten nur für die Zwecke der Verkehrspolitik und der Verbesserung des Verkehrsmanagements verwendet werden, nicht jedoch zur Feststellung der Identität der Kunden.
(3)Die Kommission nimmt spätestens am 19. Oktober 2019 Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Spezifikationen der elektronischen Schnittstellen zwischen den Interoperabilitätskomponenten der Mauterheber, EETS-Anbieter und EETS-Nutzer an, gegebenenfalls einschließlich des Inhalts der Nachrichten, die die Beteiligten über diese Schnittstellen austauschen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 31 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 14 DIR_2019_520 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 14 DIR_2019_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.