ErwGr. 10

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Um die erforderlichen Kommunikationstechnologien mit ihren Bordgeräten abdecken zu können, sollte Anbietern europäischer elektronischer Mautdienste (European Electronic Toll Services, EETS) die Nutzung von und Anbindung an andere, bereits im Fahrzeug vorhandene Hardware- und Software-Systeme, wie Satellitennavigationssysteme oder Mobilgeräten gestattet sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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Kann ich ErwGr. 10 DIR_2019_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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