ErwGr. 12

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Mautsysteme, die auf einer Technologie zur automatischen Nummernschilderkennung beruhen, erfordern mehr manuelle Überprüfungen der Mauttransaktionen in der betrieblichen Abwicklung als Systeme, bei denen Bordgeräte verwendet werden. Systeme, bei denen Bordgeräte verwendet werden, sind effizienter für große elektronische Mautgebiete, und Mautsysteme, die auf der Technologie zur automatischen Nummernschilderkennung beruhen, eignen sich besser für kleine Mautgebiete, wie im Fall einer City-Maut, bei denen die Verwendung von Bordgeräten unverhältnismäßig hohe Kosten oder einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Die Technologie zur automatische Nummernschilderkennung kann insbesondere in Verbindung mit anderen Technologien von Nutzen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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