ErwGr. 15

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Die Rechte und Pflichten der wichtigsten EETS-Akteure, das sind die EETS-Anbieter, die Mauterheber und die EETS-Nutzer, sollten eindeutig festgelegt sein, um ein gerechtes und effizientes Funktionieren des Marktes sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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