ErwGr. 18

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Um es EETS-Anbietern zu ermöglichen, auf diskriminierungsfreie Weise in einen Wettbewerb um alle Kunden in einem bestimmten EETS-Gebiet zu treten, ist es wichtig, ihnen die Möglichkeit zu geben, so rechtzeitig für dieses Gebiet zugelassen zu werden, dass sie den Nutzern ab dem ersten Tag des Betriebs des Mautsystems Dienste anbieten können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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