ErwGr. 29

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Mauterhebern und EETS-Anbietern während der Vertragsverhandlungen und im Rahmen der vertraglichen Beziehungen sollte ein Vermittlungsverfahren eingerichtet werden. Die Mauterheber und die EETS-Anbieter sollten zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem diskriminierungsfreien Zugang zu EETS-Gebieten die nationalen Vermittlungsstellen konsultieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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