ErwGr. 32

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

Es besteht die Notwendigkeit, einen Rahmen für die Verfahren zur Zulassung von EETS-Anbietern für ein EETS-Gebiet zu schaffen, mit dem sowohl ein gerechter Marktzugang als auch ein angemessenes Niveau der Dienste sichergestellt wird. Die Vorgabe für ein EETS-Gebiet sollte eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens für die Zulassung eines EETS-Anbieters für das jeweilige EETS-Gebiet umfassen, insbesondere des Konformitäts- und Eignungsverfahrens für Interoperabilitätskomponenten. Das Verfahren sollte für alle EETS-Anbieter gleich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 32 DIR_2019_520 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 32 DIR_2019_520 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.