ErwGr. 50

DIR_2019_520 · über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union

In einigen Mitgliedstaaten wird die Nichtentrichtung der Maut erst dann festgestellt, wenn der Nutzer über die Pflicht zur Entrichtung der Maut in Kenntnis gesetzt wurde. Da mit dieser Richtlinie die nationalen Rechtsvorschriften in diesem Zusammenhang nicht harmonisiert werden, sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Richtlinie anzuwenden, um Nutzer und Fahrzeuge zum Zweck der Inkenntnissetzung zu ermitteln. Eine derart erweiterte Anwendung sollte jedoch nur erlaubt sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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