ErwGr. 31

DIR_2019_633 · über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Beschwerden von Erzeugerorganisationen, anderen Lieferantenorganisationen und Vereinigungen solcher Organisationen, einschließlich Organisationen zu ihrer Vertretung, können dazu dienen, die Identität einzelner Mitglieder der Organisation zu schützen, die ihrer Ansicht nach mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert sind. Andere Organisationen mit einem berechtigten Interesse zur Vertretung von Lieferanten sollten ebenfalls das Recht haben, auf Ersuchen eines Lieferanten und im Interesse dieses Lieferanten Beschwerden einzureichen, vorausgesetzt, diese Organisationen sind unabhängige juristische Personen, die mit ihrer Tätigkeit keinen Erwerbszweck verfolgen. Die Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten sollten daher Beschwerden solcher Stellen akzeptieren und behandeln können und gleichzeitig die Verfahrensrechte des Käufers schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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