ErwGr. 37

DIR_2019_633 · über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Um eine wirksame Durchsetzung zu erleichtern, sollte die Kommission bei der Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten behilflich sein, bei denen einschlägige Informationen, bewährte Verfahren, neue Entwicklungen, Durchsetzungsverfahren und Empfehlungen im Hinblick auf die Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Bestimmungen ausgetauscht werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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