ErwGr. 40

DIR_2019_633 · über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette

Vorbehaltlich der Grenzen des für das Funktionieren des Binnenmarkts geltenden Unionsrechts sollten die Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, nationale Vorschriften zur Bekämpfung von nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallenden unlauteren Handelspraktiken beizubehalten oder einzuführen, sofern diese Vorschriften verhältnismäßig sind. Solche nationalen Vorschriften könnten über diese Richtlinie hinausgehen, beispielsweise in Bezug auf die Größe der Käufer und Lieferanten, den Schutz von Käufern, die Palette der betroffenen Erzeugnisse und die Palette der betroffenen Dienstleistungen. Solche nationalen Vorschriften könnten auch in Bezug auf die Anzahl und Art der verbotenen unlauteren Handelspraktiken über diese Richtlinie hinausgehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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