ErwGr. 12

DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates

Mit der Gewährung strafrechtlichen Schutzes in erster Linie für Zahlungsinstrumente, die einen besonderen Fälschungs- oder Missbrauchsschutz verwenden, sollen die Wirtschaftsbeteiligten dazu angehalten werden, die von ihnen herausgegebenen Zahlungsinstrumente mit einem solchen besonderen Schutz zu versehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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