ErwGr. 27

DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates

Für die Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln ist eine Meldung relevanter Vorfälle an die Behörden unverzüglich von großer Bedeutung, da eine solche Meldung häufig der Ausgangspunkt für strafrechtliche Ermittlungen ist. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um natürliche und juristische Personen, insbesondere Finanzinstitute, dazu anzuhalten, den Strafverfolgungs- und Justizbehörden relevante Vorfälle zu melden. Diese Maßnahmen können auf verschiedenen Arten von Maßnahmen beruhen, einschließlich Gesetzgebungsakten, die Meldepflichten bei Verdacht auf Betrug enthalten, oder nicht legislativer Maßnahmen wie die Einrichtung oder Unterstützung von Organisationen oder Verfahren zur Förderung des Informationsaustauschs oder Sensibilisierungskampagnen. Alle Maßnahmen, mit denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen verbunden ist, sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) durchgeführt werden. Insbesondere sollte jede Übermittlung von Informationen zur Verhütung und Bekämpfung strafbarer Handlungen in Verbindung mit Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln den Anforderungen jener Verordnung und vor allem den berechtigten Gründen für eine Verarbeitung genügen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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