ErwGr. 31

DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates

Betrug und Fälschung im unbaren Zahlungsverkehr kann für die Opfer sowohl schwere wirtschaftliche als auch nicht wirtschaftliche Folgen haben. Bei Betrug, etwa durch Identitätsdiebstahl, sind die Folgen aufgrund einer Beschädigung des Ansehens und eines beruflichen Schadens, einer Schädigung der Kreditwürdigkeit einer Einzelperson sowie einer erheblichen psychischen Schädigung des Opfers häufig noch schwerwiegender. Die Mitgliedstaaten sollten Beistands-, Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen beschließen, um diese Folgen abzumildern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.02.2025

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