DIR_2019_713 · zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/413/JI des Rates
Natürlichen Personen, die Opfer eines Betrugs im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln geworden sind, stehen die gemäß der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (11) eingeräumten Rechte zu. Die Mitgliedstaaten sollten Beistands- und Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer beschließen, die sich an den von jener Richtlinie geforderten Maßnahmen orientieren, aber unmittelbarer auf die spezifischen Bedürfnisse der Opfer von Betrug in Bezug auf Identitätsdiebstahl ausgerichtet sind. Diese Maßnahmen sollten unter anderem die Bereitstellung einer Liste spezieller Einrichtungen, die verschiedene Aspekte der identitätsbezogenen Straftaten und der Opferhilfe abdecken, eine spezielle psychologische Betreuung und Beratung in finanziellen, praktischen und rechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Erwirkung verfügbarer Entschädigungsleistungen umfassen. Die Mitgliedstaaten sollten dazu ermutigt werden, ein zentrales nationales Online-Informationsportal einzurichten, damit die Opfer leichter Zugang zu Beistand und Unterstützung erhalten können. Einschlägige Informationen und Hinweise zum Schutz vor den negativen Folgen solcher Straftaten sollten auch juristischen Personen angeboten werden.
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